1. Gestützt auf Art. 6 und 15 GSchG ist die Hausanschlussleitung Ihrer Liegenschaft umzulegen resp. instand zu setzen. 2. Die Arbeiten sind durch einen qualifizierten Unternehmer auszuführen. 3. Die Verlegung der Kanalisation hat bis am 30. November 2021 zu erfolgen. 4. Die Kosten sind von den Eigentümern der Parzellen bbb und aaa zu tragen. 5. Die Ausführungsdokumente (Ausführungsplan und Dichtheitsprüfungsprotokolle) sind nach Abschluss der Ausführung der Abteilung Bau und Planung zur Prüfung einzureichen.