2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'600.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 198.00, gesamthaft Fr. 1'798.00, sind von der Stadt X. zu 1/4 mit Fr. 449.50 und von der Beschwerdeführerin zu 3/4 mit Fr. 1'348.50 zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführerin die Stadt X. (Stadtrat) die Wettbewerbskommission WEKO - 11 - 1. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten