das Schulhaus D. in W. (Projektverantwortlicher) angegeben und für den Gesamtleiter-Stellvertreter (E.) die Referenzprojekte Schulhaus F. (Projektleiter) und Campus U. (Projektleiter). Beim Gesamtleiter wurde bei beiden Referenzprojekten die Frage, ob die Schlüsselperson "hauptverantwortlich für Planung/Koordination" gewesen sei, mit "nein" beantwortet (vgl. Honorarangebot der Beschwerdeführerin [Beschwerdeantwortbeilage B02]). Beim Referenzprojekt Schulhaus F. des Gesamtleiter-Stellvertreters wurde die Frage, ob die Schlüsselperson über das gesamte Projekt in der angegebenen Funktion tätig gewesen sei, verneint.