Den Vorwurf, mit der B. AG bilaterale Gespräche oder Verhandlungen geführt zu haben, weist die Vergabestelle zurück. Die Angebote seien ohne jegliche Rücksprache mit den Anbietern rechnerisch bereinigt worden. Die Abweichung zwischen dem Preis gemäss Offertöffnungsprotokoll und dem Zuschlagspreis erkläre sich damit, dass bei allen Anbietern für den "Gesamtleiter" und für den "Architekten" je 33 Stunden mit dem offerierten Regieansatz aufgerechnet worden seien, da vorliegend mit einem gewissen unüblichen Schnittstellenaufwand zwischen den einzelnen Planern und entsprechenden unvorhersehbaren Kosten gerechnet werden müsse.