1.2. Nach Darstellung der Vergabestelle in der Beschwerdeantwort erfüllt die Beschwerdeführerin lediglich die Eignungskriterien 2 – 6 vollständig, das Kriterium 1 "Gesamtleitung" jedoch nicht. Aus diesem Grund sei die Beschwerdeführerin vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden. Da bei einem offenen, einstufigen Verfahren die Formerfordernisse sowie die Eig- nungs- und Zuschlagskriterien in einem Schritt geprüft würden, sei eine Zwischeninformation der Anbieter (bezüglich Ausschluss) weder möglich noch zulässig gewesen. Den Vorwurf, mit der B. AG bilaterale Gespräche oder Verhandlungen geführt zu haben, weist die Vergabestelle zurück.