die Arbeiten seien ihr zu einem Betrag von Fr. 170'584.87 (inkl. MWSt) vergeben worden. Entsprechend müsse angenommen werden, dass bilaterale Gespräche und Verhandlungen stattgefunden hätten, was der öffentlichen Submissionsverordnung widerspreche. Auf ihre Anfrage (sowohl telefonisch wie auch per E- Mail), ihr Einsicht in die Bewertung der Angebote zu gewähren, sei nicht eingetreten worden.