I. 1. Am 1. Juli 2021 traten die totalrevidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB; SAR 150.960) und das Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen vom 23. März 2021 (DöB; SAR 150.920) in Kraft. Das vorliegende Beschwerdeverfahren richtet sich nach diesen Bestimmungen.