B. 1. Mit Eingabe vom 14. April 2022 erhob die A. ag Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgendem Antrag: Hiermit stellen wir den Antrag, um aufschiebende Wirkung betreffend die Vergabe von den ausgeschriebenen Arbeiten. Im Weiteren ist die Ausloberin anzuweisen uns die Bewertung der Angebote offen zu legen und ausserdem darzulegen wie eine preisliche Verschiebung von der Offertöffnung zur vorliegenden Vergabe sein kann. Zu guter Letzt bitten wir um eine Fristverlängerung des Einsprache- Rechts, um die Bewertung ordentlich prüfen zu können.