3. 3.1. Umstritten ist ferner, ob der Beschwerdeführerin für den Eintrag des Codes 332 ("Wartungsdokument Erdgasanlage" muss im Fahrzeug mitgeführt werden) zu Recht eine Gebühr von Fr. 22.00 in Rechnung gestellt wurde. In diesem Zusammenhang rügt die Beschwerdeführerin eine Verletzung des Legalitätsprinzips im Abgaberecht. Sie bringt vor, die Gebührenerhebung für den Eintrag des Codes 332 entbehre einer gesetzlichen Grundlage und verletze das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip (Beschwerdeschrift, III./2.8 ff.).