Dienstanweisungen bzw. Verwaltungsverordnungen, nach denen das StVA vorzugehen hat, übernommen wurden. Die Beschwerdeführerin legt im Übrigen nicht dar und es ist auch sonst nicht ersichtlich, dass die Regelung in der asa-Richtlinie Nr. 6 betreffend Eintrag der Auflage, wonach das Wartungsdokument Erdgasanlage mitzuführen ist, keine dem individuell-kon- kreten Fall angepasste und gerecht werdende Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen zulässt bzw. keine überzeugende Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben enthält (vgl. dazu BGE 145 V 84, Erw. 6.1.1; 142 V 442 Erw. 5.2; 133 V 257 Erw. 3.2.; Urteil des Bundesgerichts 2C_758/2020 vom 29. Juli 2021, Erw.