2.3. 2.3.1. Dem in den Akten befindlichen Fahrzeug-Datenblatt kann unter dem Titel "Bemerkungen, behördliche Auflagen usw." entnommen werden, dass für die Zulassung des streitgegenständlichen Fahrzeugs ein Eintrag der Ziffern 329, 330, 331 oder 332 gemäss asa-Richtlinie Nr. 6 betreffend Gasbehälter im Fahrzeugausweis erforderlich ist. Gestützt auf die soeben erläuterten rechtlichen Grundlagen ist mit der Vorinstanz zu Recht davon auszugehen, dass der Eintrag des Codes 332 im Fahrzeugausweis vorgenommen werden durfte bzw. musste.