SAR 755.111) ergebe, welche für den Eintrag oder die Änderung von Verfügungen oder Auflagen in Fahrzeugausweisen eine Gebühr von Fr. 10.00 bis Fr. 50.00 vorsehe. Der administrative Aufwand entstehe, indem das von der Beschwerdeführerin eingereichte Formular "Prüfungsbericht Form. 13.20 A" vom StVA kontrolliert und die darin enthaltene Auflage in den Fahrzeugausweis sowie allenfalls in weitere (verwaltungsinterne) Kontrollsysteme übertragen werden müsse. Die Beschwerdeführerin mache nicht geltend und es sei auch nicht ersichtlich, inwiefern das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip verletzt sein solle.