3. Mit undatiertem Schreiben (Beschwerdebeilage [BB] 3) beschwerte sich die A. AG beim StVA über den in Rechnung gestellten Betrag von Fr. 22.00 für die Position "Eintrag Verfügung 332" und teilte mit, sie werde diese missbräuchliche Gebühr von der Rechnung vom 11. August 2020 in Abzug bringen (vgl. auch VB 8). 4. Mit Schreiben vom 31. August 2020 hielt das StVA an seiner Rechnung fest und machte die A. AG darauf aufmerksam, dass mit der 2. Mahnung eine beschwerdefähige Verfügung eröffnet werde (BB 4).