Dies gelte namentlich für die Bestimmungen über die Anhörungs-, Akteneinsichts- und Mitwirkungsrechte der Betroffenen. Prozessgesetze enthielten aber auch eigentliche Bestimmungen über die Informationsbearbeitung, indem sie etwa festlegten, wie der Prozessstoff gesammelt und gewürdigt werde. Im Prozessrecht würden - 10 -