4. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt CHF 1'000 und ist innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Finanzverwaltung zu überweisen. In der Rechtsmittelbelehrung wurde ausgeführt, gegen den Entscheid könne innert 30 Tagen Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) geführt werden. C. 1. Am 21. September 2020 erhob A. beim BVU Beschwerde und beantragte die vollständige Aufhebung des Entscheids des Stadtrats. 2. Nach der Durchführung des Schriftenwechsels und dem Eingang weiterer Eingaben überwies das BVU die Beschwerdeakten am 8. April 2022 (!) -3-