3. Sollte die Vollstreckungsverfügung missachtet werden, behält sich der Stadtrat B. vor, gegen Herrn A. bei der Staatsanwaltschaft Bezirk B. Strafanzeige zu erstatten (§ 160 BauG und Art. 292 StGB). Herr A. wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Missachtung dieser Verfügung gestützt auf Art. 292 StGB mit Busse bestraft wird. Art. 292 StGB lautet: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft."