Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Mit Entscheid vom 29. April 2020 verpflichtete das Ressort Hochbau der Stadt B. A., einen Lagerplatz für sein Gartenbauunternehmen zu räumen. B. Nach Auffassung der Gemeinde kam A. der Verpflichtung nicht nach, weshalb der Stadtrat B. am 18. August 2020 wie folgt verfügte: 1. Zur Erfüllung der Auflagen, gemäss Verfügung des Ressorts Hochbau vom 29. April 2020, wird eine letzte Nachfrist von 30 Tagen gewährt. Die zu erfüllenden Auflagen sind die Räumung und der Rückbau des Lagerplatzes sowie die Wiederbegrünung.