MAIZAR/ROLF W ATTER, in: Basler Kommentar, Obligationenrecht II, 5. Auflage, 2016, Art. 727a N 35 f.). Die Erklärung des Verwaltungsrats vom 10. Juni 2021, wonach die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision untersteht und auf eine eingeschränkte Revision verzichtet, wurde im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) am 30. November 2021 publiziert und konnte erst in Bezug auf das Jahr 2021 von Bedeutung sein. - 11 -