Die OBT AG ist eine Unternehmung an zehn Standorten in der Deutschschweiz mit rund 450 Mitarbeitenden (www.obt.ch/de/unternehmen/obtag). Insbesondere in Anbetracht dieser Betriebsgrösse erscheint es abwegig, dass die von der Beschwerdeführerin abgelehnte Offerte vom 15. Januar 2018 und spätere Differenzen betreffend die Kosten der Offertstellung bei ihr in Bezug auf das Härtefallgesuch zu einer Voreingenommenheit geführt haben könnten. Die betreffenden Vorbehalte werden denn auch nicht näher substantiiert. Der Bezug ist jedenfalls nicht genügend, um bei Mitarbeitenden der OBT AG den Anschein einer Befangenheit zu begründen.