2.2. Die Vorinstanz entgegnet, das DVI habe gestützt auf § 8 Abs. 2 SonderV 20-2 mit der OBT AG eine Leistungsvereinbarung für die Unterstützung der Hightech Zentrum Aargau AG bei der Prüfung der Gesuche abgeschlossen. Der OBT AG komme dabei eine beratende Rolle zu. Der Antrag erfolge in Zusammenarbeit mit der Hightech Zentrum AG zuhanden des DVI, welches über das jeweilige Gesuch entscheide. Dementsprechend sei die -7-