Im vorliegenden Fall ist in Anwendung der genannten Gesetzesbestimmungen die Entschädigung inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer auf Fr. 3'500.00 festzusetzen. Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der vorinstanzliche Einspracheentscheid vom 15. Dezember 2021 aufgehoben. Das MIKA wird angewiesen, dem SEM die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an die beiden Söhne der Beschwerdeführerin, B. und C., mit dem Antrag auf Zustimmung zu unterbreiten. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons.