Nach dem Gesagten konnten die beiden Brüder nach der Flucht aus Buea im Mai 2018 bis zur Erlangung der Matur im Juni 2019 in Bafoussam weiterhin von der Grossmutter betreut werden. Erst als die Betreuung durch die Grossmutter in Yaoundé nicht mehr übernommen werden konnte und sich eine Verbesserung der Lage in Buea bzw. eine Rückkehr in das Familienanwesen nicht abzeichnete, sah sich die Beschwerdeführerin gezwungen, von ihrem ursprünglichen Plan Abstand zu nehmen.