Aus früheren Beziehungen der Beschwerdeführerin gingen die beiden Söhne B. (geb. 2003, kamerunischer Staatsangehöriger) und C. (geb. 2005, kamerunischer Staatsangehöriger) hervor (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend B. [MI2-act.] 17; Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend C. [MI3-act.] 17), die nach der Ausreise der Beschwerdeführerin in Kamerun verblieben. Mit Gesuch vom 25. Februar 2020 beantragte die Beschwerdeführerin den Familiennachzug ihrer beiden Söhne in die Schweiz (MI2-act. 53 ff.; MI3- act. 50 ff.).