Zur im vorinstanzlichen Verfahren noch bemängelten doppelten Erhebung der Administrationspauschale über Fr. 300.00 (Rechnungspositionen "AG01") äussern sich die Beschwerdeführerinnen vor Verwaltungsgericht nicht mehr. Es ist denn auch vertretbar, dass bei den Beschwerdeführerin- - 14 - nen hinsichtlich des administrativen Aufwands (für die doppelte Ausfertigung von Berichten und Schreiben) von zwei Inspektionen ausgegangen wird.