6. Soweit sich die Beschwerdeführerinnen darüber beklagen, dass sich die Inspektion wegen der Inkompetenz der Inspektoren zu sehr in die Länge gezogen habe, sind sie nicht zu hören, beantragen sie doch bei den Rechnungspositionen "AG21" (Inspektionsaufwand) ebenfalls keine Korrektur (durch Kürzung des zeitlichen Aufwands in einem bestimmten und nachvollziehbar begründeten Umfang).