Die Inspektion bei den Beschwerdeführerinnen dauerte gemäss Rechnungsstellung (Position "AG21") 4,75 Inspektorentage, die sich auf zwei Inspektoren aufteilen. Jeder Inspektor verbrachte somit 2,375 Inspektorentage bei den Beschwerdeführerinnen, musste mithin an drei Tagen anreisen. Folglich ist nicht zu beanstanden, dass die Spesenpauschale von Fr. 140.00 den Beschwerdeführerinnen insgesamt sechs Mal in Rechnung gestellt wurde.