5. Die Beschwerdeführerinnen üben zusätzlich Kritik an der Verrechnung von Spesenpauschalen für halbe Tage in den Rechnungspositionen "AG41", die dem Gebührenreglement widerspreche. Tatsächlich beträgt die Spesenpauschale gemäss Ziff. 4.4 Gebührenreglement pro Inspektor und Reisetag Fr. 140.00. Es ist nicht vorgesehen, diese Spesenpauschale (auf Fr. 70.00) zu halbieren, wenn eine Inspektion (neben ganzen Tagen) einen halben Tag (oder noch weniger) dauert. Die Inspektion bei den Beschwerdeführerinnen dauerte gemäss Rechnungsstellung (Position "AG21") 4,75 Inspektorentage, die sich auf zwei Inspektoren aufteilen.