Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass der in den Rechnungspositionen "AG11" (Inspektionsvorbereitung) und "AG31" (Bearbeitung und Bericht) ausgewiesene Aufwand von vier und 13 Stunden im Falle der A. AG sowie von vier und zehn Stunden im Falle der B. AG plausibel erscheint und einer anteilsmässigen Aufteilung des Gesamtaufwands entspricht. Demgegenüber schätzen die Beschwerdeführerinnen den Aufwand bezüglich beider Rechnungspositionen unrealistisch tief ein und wollen diesen obendrein einseitig der A. AG belasten, indem diese den gesamten Vorbereitungsaufwand (von angeblich nur vier Stunden) und mit elf Stunden auch den Löwenanteil des Berichterstattungsaufwands (von