4. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass der in den Rechnungspositionen "AG11" (Inspektionsvorbereitung) und "AG31" (Bearbeitung und Bericht) ausgewiesene Aufwand von vier und 13 Stunden im Falle der A. AG sowie von vier und zehn Stunden im Falle der B. AG plausibel erscheint und einer anteilsmässigen Aufteilung des Gesamtaufwands entspricht.