korrekterweise je zur Hälfte der A. AG und der B. AG belastet wurden, während für die Zusatzinformationen im Bericht zur A. AG (auf zusammengenommen rund vier Seiten) noch zwei Extrastunden (eine weitere halbe Stunde für die ausgedehntere Mängelliste und weitere eineinhalb Stunden für den ausführlicheren Restbericht) aufgewendet werden mussten. Dass ein 20-seitiger Bericht mit einem Zeitaufwand von 18 Stunden bzw. von knapp einer Stunde pro Seite verbunden ist, ist keineswegs ungewöhnlich.