3.2. Der GMP-/GDP-Basisinspektionsbericht zur A. AG (Vorakten, act. 76–100) umfasst insgesamt 24 Seiten; derjenige zur B. AG (Vorakten, act. 47–67) 20 Seiten. Deckungsgleich oder weitgehend identisch sind die beiden Berichte mit Bezug auf die folgenden Passagen: Einleitende Angaben zur Tätigkeit der beiden Unternehmen im Kapitel A.3; Beurteilung des pharmazeutischen Qualitätssystems im Kapitel B.1.1; Beurteilung des Personals im Kapitel B.1.2; Beurteilung der Qualitätskontrollen im Kapitel B.1.6; Beurteilung der ausgelagerten Tätigkeiten im Kapitel B.1.7; Beurteilung der Distribution, Retouren, Beanstandungen und Produktrückrufe im Kapitel B.1.8;