3. 3.1. Zum Stundenaufwand für die Erstellung bzw. Bearbeitung der GMP-/GDP- Basisinspektionsberichte erwog die Vorinstanz (angefochtener Entscheid, Erw. 5.2.3), zwar enthielten die beiden Inspektionsberichte (zur A. AG und der B. AG) zum Teil gleichlautende Textpassagen. Der Bericht zur Inspektion bei der B. AG halte zudem fest, dass die wesentlichen Aspekte der "firmenübergreifenden Kontrolle" im Bericht zur A. AG zusammengefasst seien, so dass sich der Bericht zur B. AG auf jene Beobachtungen und Bemerkungen beschränke, welche für diese spezifisch seien.