Für die Wahl der Unternehmensstruktur und einen dadurch erhöhten Inspektionsaufwand haben die Verantwortlichen der Beschwerdeführerinnen einzustehen. Ein Vorbereitungsaufwand von insgesamt acht Stunden oder vier Stunden pro Inspektor und zwei Stunden pro Inspektor und Unternehmen erscheint auch dem Verwaltungsgericht angesichts der Bedeutung der Inspektion, des Umfangs der Aktenlage und der Schwierigkeit der Fragestellungen nicht übermässig. Die Beschwerdeführerinnen bringen auch nichts Konkretes vor, um ihren gegenteiligen Standpunkt zu untermauern.