2.2. Was die Beschwerdeführerinnen gegen diese schlüssigen Ausführungen zum Stundenaufwand für die Inspektionsvorbereitung vorbringen, vermag nicht zu überzeugen. Das Argument der Vorinstanzen, die Vorbereitung der Inspektion von zwei Unternehmen sei aufwendiger als diejenige von einem Unternehmen, ist sehr wohl stichhaltig, auch wenn die beiden hier betroffenen Unternehmen (A. AG und B. AG) in denselben Räumlichkeiten bzw. in einer einzigen Produktionsstätte produzieren und deren Qualitätsmanagement identisch ist, mithin die gleichen Vorschriften gelten. Die beiden Inspektionsaufträge der Swissmedic vom 16. Oktober 2019 zur Inspektion der A. AG (Vorakten, act.