Auch wenn sich allenfalls gewisse Synergien ergäben, fielen die einzelnen Arbeitsschritte (Prüfung des Inspektionsauftrags und des Fragebogens, Durchsicht früherer Inspektionsberichte samt Massnahmenplänen, Studium der Betriebsbewilligung, Überprüfung des Internet-Auftritts) letztlich doppelt an. Dass sich das RHI dabei auch mit der Vorgeschichte der Beschwerdeführerinnen befasst und die einschlägigen Verfahren berücksichtigt habe, sei nicht zu bemängeln. Auch wenn diese zu jenem Zeitpunkt teilweise noch nicht rechtskräftig abgeschlossen gewesen seien, erscheine das Studium der entsprechenden Akten zwecks umfassender Einsicht in die zu inspizierenden Sachverhalte angezeigt. Davon,