Nach Ziff. 4.1 Gebührenreglement werden für Inspektionen vor Ort Inspektorentage als Bruchteile (1/4 und 1/2) und/oder als ganze Tage verrechnet, wobei ein Inspektorentag maximal acht Mal den Stundenansatz beträgt (Abs. 2). Vor- und nachbereitende Arbeiten werden stundenweise (als Bruchteile [1/4 und 1/2] und/oder als ganze Stunden) verrechnet (Abs. 3). Der Stundenansatz für die unter Ziff. 4.1 und 4.2 genannten Leistungen beträgt Fr. 270.00/Stunde (Ziff. 4.3 Gebührenreglement). Die Spesenpauschale beträgt pro Inspektor und Reisetag Fr. 140.00 (Ziff. 4.4 Gebührenreglement). Die Administrationspauschale beträgt pro Inspektion Fr. 300.00 (Ziff. 4.5 Gebührenreglement).