Zu den mit dem Vollzug des HMG betrauten Behörden gehört insbesondere das RHI Nordwestschweiz, das auf der Vereinbarung der nordwestschweizerischen Kantone über die Führung eines regionalen Heilmittelinspektorats vom 16. Juli 2003 (VRHI; SAR 350.050) beruht, als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet ist (§ 1 Abs. 2 VRHI) und von den Kantonen Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau betrieben wird. Eine der Aufgaben, für die das RHI gestützt auf Art. 65 Abs. 1 HMG Gebühren erhebt, ist die Inspektion von Firmen und Institutionen, die Tätigkeiten im Heilmittelbereich durchführen, welche der Bewilligungspflicht der Swiss-