Der umstrittene Stundenaufwand ist vom Verwaltungsgericht auf seine Rechtmässigkeit hin zu überprüfen. Deshalb haben die Beschwerdeführerinnen kein ersichtliches Interesse daran, dass im derzeitigen Verfahrensstadium das RHI (noch einmal) dazu Stellung nimmt; dies nachdem sich im bisherigen Verfahren schon eine Mitarbeiterin des RHI mit Mail vom 7. Januar 2020 (Vorakten, act. 157), der damalige Präsident des Inspektoratsrats des RHI mit Schreiben vom 13. Oktober 2020 (Vorakten, act. 171–175), das DGS, Abteilung Gesundheit, mit Verfügung vom 26. Juli 2021 (Vorakten, act.