Hingegen fehlt es ihnen an einem schutzwürdigen Interesse an der von ihnen beantragten ("eindeutigen") Beantwortung ihrer Fragen in der Mail der Beschwerdeführerin 1 vom 20. Dezember 2019 (Vorakten, act. 155). Die darin aufgeworfenen Fragen betreffend den aus ihrer Sicht überhöhten Stundenaufwand für die Inspektionsvorbereitung und für die Erstellung der GMP-/GDP-Basisinspektionsberichte bilden Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits. Der umstrittene Stundenaufwand ist vom Verwaltungsgericht auf seine Rechtmässigkeit hin zu überprüfen.