2. Mit Beschwerdeantwort vom 17. Mai 2022 beantragte das DGS, Abteilung Gesundheit, im Namen des Regierungsrats die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -4- D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 26. Oktober 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: