Es erschliesse sich nicht, weshalb auch der moderne Coiffeursalon unter Schutz gestellt werde und dort geplante Umbauarbeiten der Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege bedürften. Der Umgebungsschutz der umliegenden kantonalen Baudenkmäler biete genügend Schutz vor äusserlichen baulichen Veränderungen, die nur mit der Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege erfolgen könnten. Schliesslich müsse jede bauliche Veränderung durch die Baubehörde der Gemeinde B. bewilligt werden, wodurch sich ein unerwünschter Eingriff problemlos verhindern lasse, ohne dass dafür eine integrale Unterschutzstellung angeordnet werden müsse.