Aus der Sicht der Vorinstanz ist der Stiftsbezirk, zu dem die "AJ" gehöre, von besonderer siedlungsgeschichtlicher Bedeutung. Die "AJ" selber habe eine bis ins Jahr 1428 zurückreichende Geschichte, die sich auch heute noch an der Baute nachverfolgen lasse. Ihre lange und komplexe Baugeschichte spiegle sich in der Grundrissstruktur und der erhaltenen Bausubstanz wider. Dazu gehörten neben dem historischen Dachtragwerk zum Beispiel auch der gotische Torbogen, die barocke Treppe mit Brettbalustern und das Reihenfenster mit dem Wappenrelief (angefochtener Entscheid, Erw. 5.2).