Tatsächlich kommt es nicht selten vor, dass Bauwerke erst unter Schutz gestellt werden, wenn Veränderungen geplant sind, die in die erhaltungswürdige Bausubstanz eingreifen und diese nachteilig beeinflussen. Das Risiko, dass das Gebäude Nr. aaa in all den Jahren seit dem ersten Unterschutzstellungsverfahren durch fundamentale Eingriffe in die Gebäudestruktur hätte beeinträchtigt ("zerbaut") werden können, war dabei ein kalkuliertes;