wegen eines formellen oder materiellen Mangels aufgehoben wurde, sondern, dass die Frage nach der Schutzwürdigkeit des Gebäudes Nr. aaa damals nicht beantwortet wurde und sich die Sach- und Rechtslage seither verändert haben. Daher spielt es auch keine Rolle, ob eine Heilung der Gehörsverletzung im Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsgericht möglich gewesen wäre.