2.4. Heute, bald dreissig Jahre später, hat sich zwar die Sachlage insofern nicht verändert, als nach wie vor dasselbe Gebäude unter kantonalen Denkmalschutz gestellt werden soll und die Schutzwürdigkeit des Gebäudes im Wesentlichen aus der gleichen baulichen Substanz abgeleitet wird wie damals (Grundstruktur des Hauses mit im Erdgeschoss trapezförmigem Kernbau, der im 15. Jahrhundert auf die heutigen Grundmasse erweitert wurde; aus dem 15. Jahrhundert stammende Deckenbalken über dem zweiten Obergeschoss;