2.3. Bei der Unterschutzstellung des Gebäudes Nr. aaa mit Entscheid vom 30. Juni 1993, der mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts BE.93.00194 vom 14. Dezember 1994 aufgehoben wurde, stützte sich der Regierungsrat auf das unterdessen (per 1. Januar 2010) aufgehobene Dekret über den Schutz von Kulturdenkmälern vom 14. Oktober 1975 (Denkmalschutzdekret [DSD; AGS Band 9, S. 169 ff.]). Dabei qualifizierte der Regierungsrat das Gebäude als historisch bedeutsames und erhaltungswürdiges Werk im Sinne von § 1 Abs. 1 DSD. Zur Begründung wurde angeführt, der 1323 erstmals erwähnte AK in unmittelbarer Nachbarschaft der AL habe von 1486 bis 1558 als Wohnung des jeweiligen Stiftsprobsts gedient. Der