2. Im parallel geführten Unterschutzstellungsverfahren konsultierte die Denkmalpflege die Kantonale Kommission für Denkmalpflege und Archäologie, die im Bericht vom 11. Juni 2019 eine integrale Unterschutzstellung des Gebäudes Nr. aaa befürwortete. Demgegenüber sprachen sich die Bauherrin in ihren Stellungnahmen vom 27. Juni 2019 und 12. Oktober 2020 sowie der Gemeinderat B. mit Protokollauszügen zu seinen Sitzungen vom 5. August 2019 und 19. Oktober 2020 gegen eine Unterschutzstellung des Gebäudes aus. 3. Am 19. August 2021 entschied das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Abteilung Kultur, das Gebäude Nr. aaa integral unter kantonalen Denkmalschutz zu stellen.