In der Folge überarbeitete die Bauherrin ihr Bauprojekt unter Berücksichtigung der Forderungen der Denkmalpflege. Am 18. Februar 2020 wurde es vom Gemeinderat bewilligt, mit den von der Abteilung für Baubewilligungen am 15. Januar 2020 und von der Denkmalpflege am 20. Dezember 2019 verfügten Auflagen, die zum integrierenden Bestandteil der Baubewilligung erklärt wurden.