"AM") situiert ist, wurde die kantonale Denkmalpflege in das Baubewilligungsverfahren involviert. Diese kündigte der Bauherrin mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 an, dass sie beabsichtige, die Schutzbedürftigkeit des Gebäudes (erneut) abzuklären und das mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts BE.93.00194 vom 14. Dezember 1994 abgeschlossene Unterschutzstellungsverfahren wiederaufzunehmen. Mit jenem Urteil des Verwaltungsgerichts war die vom Regierungsrat am 30. Juni 1993 beschlossene Unterschutzstellung des Gebäudes Nr. aaa rechtskräftig aufgehoben worden. In der Folge überarbeitete die Bauherrin ihr Bauprojekt unter Berücksichtigung der Forderungen der Denkmalpflege.