1. In Gutheissung der Beschwerde wird der vorinstanzliche Einspracheentscheid vom 2. März 2022 aufgehoben. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 3. Das MIKA wird angewiesen, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'445.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter, im Doppel) die Vorinstanz (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern - 27 - Rechtsmittelbelehrung